| Index |
Schluss
28.03. |
+/- |
| US-Internet
(ISDEX) |
988,9 |
-6,4% |
Dt. Internet
(Nemax) |
7233,3 |
-1,1% |
US-Industrie
(Dow Jones) |
11020,3 |
+0,8% |
Euro.
Indus.
(EuroStoxx50) |
5416,3 |
-0,2% |
Dt.
Industrie
(Xetra-DAX) |
7864,8 |
-0,9% |
Euro
(0.00 Uhr) |
$0,9515 |
-1,0% |
|

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Der San-Francisco-Morgenreport
Für Donnerstag, den 30. März 2000
E-Loan startet Ausgaben in
Deutschland, Frankreich. Der Online-Kreditmakler E-Loan
hat Websites in Deutschland und Frankreich herausgebracht. Die Sites
bieten zunächst Hausfinanzierungen an und sollen später alle Kreditarten
offerieren, die auch die US-Website anbietet. E-Loan hatte vor kurzem
schon eine Ausgabe für Großbritannien veröffentlicht.
Geht CDNow das Geld aus? Arthur
Anderson, der unabhängige Betriebsprüfer des Online-CD-Geschäfts CDNow,
hat in einem Prüfungsbericht "ernste Zweifel" geäußert, ob
das Unternehmen genug Geld hat, um seinen laufenden Betrieb zu bezahlen.
Die Firma selbst erklärte in ihrem Jahresbericht, sie habe genug Geld und
andere finanzielle Mittel, um ihren Zahlungsverpflichtungen bis Ende
September nachzukommen. Sie räumte allerdings ein, dass sie möglichweise
nicht genug Geldmittel auftreiben könne, um den Betrieb danach
fortzusetzen.
| Electronic
Arts |
$70,50 |
-6,1% |
| Yahoo! |
$177,06 |
-9,2% |
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Videospiel-Firmen: Yahoo! hat illegale Verkäufe
zugelassen. Drei führende Videospielfirmen, Nintendo of America,
Electronic Arts and Sega of America, haben das Portal Yahoo! verklagt: Es
soll den Verkauf von Raubkopien von Videospielen sowie von Geräten zum
Anfertigen von Raubkopien auf Yahoo! Auctions und in den Yahoo! Stores
zugelassen haben. Yahoo! habe diese Verkäufe nicht unterbunden, obwohl
die Kläger das Unternehmen dazu aufgefordert hätten. Sowohl zwei Briefe
als auch Telefonanrufe seinen unbeantwortet geblieben. Die Kläger
erklärten, sie würden eventuell eine richterliche Unterlassungsanordnung
und Schadenersatzzahlungen von bis zu 100.000 US-Dollar pro
Urheberrechtsverletzung anstreben und bis zu 2500 Dollar pro verkauftem
Kopiergerät. Yahoo! gab keinen Kommentar ab mit der Begründung, man habe
die Klageschrift noch nicht einsehen können.
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