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Der San-Francisco-MorgenreportFür Donnerstag, den 27. Januar 2000 Microsoft-Prozess: Kläger reichen letzte Stellungnahme ein. Im Anti-Monopol-Prozess gegen Microsoft haben die Kläger -das US-Justizministerium und 19 US-Bundesstaaten- ihre letzte schriftliche Stellungnahme zur Antwort des Unternehmens auf die Tatsachenfeststellungen des Richters Thomas Penfield Jackson eingereicht. Darin werfen Sie dem Software-Konzern vor, weder auf die Feststellung Jacksons, Microsoft sei ein Monopol, geantwortet zu haben noch auf jene, die Firma habe diese Stellung wiederrechtlich ausgenutzt. Sie unterstellen dem Unternehmen, es wolle auf diesem Wege den Hauptvorwürfen gegen es ausweichen.
In dem Verfahren hatte der Richter in seinem fact finding nach Dokumentenauswertung und Zeugenaussagen die Vorwürfe gegen Microsoft weitgehend bestätigt. Sowohl Microsoft als auch die Kläger hatten dazu jeweils ausführlich schriftlich Stellung genommen. Die gestrige Eingabe der Kläger ist die erste gegenseitiger Antworten auf diese Stellungnahmen. Nun wird Microsoft auf diese Eingabe der Kläger antworten, dann folgt eine mündliche Anhörung, und schließlich wird der Richter urteilen, ob Microsoft tatsächlich ein Monopolist ist. Falls ja, wird er entscheiden, welche Maßnahmene er verhängen wird, um diese Situation zu beheben. Zur gleichen Zeit gehen die außergerichtlichen Schlichtungsgespräche weiter. Es scheint jedoch, dass sich die Seiten nicht näher kommen. In dem Prozess geht es um die Frage, ob Microsoft ein Monopol bei Web-Browsern hat und ob es dieses dazu genutzt hat, um auch in andern Bereichen ein Monopol aufzubauen.
US-Musikverband verklagt MP3. Die Recording Institute Association of
America, (RIAA) hat den Web-Musikvertrieb MP3.com
verklagt, weil neue Angebote des Unternehmens Urheberrechte verletzten. Die
neuen Dienste, der Instant
MP3s neue Angebote erlauben Nutzern, bei MP3 gekaufte CDs oder anderweitig erworbene CDs in ihrem persönlichen MyMP3-Konto zu sichern und von dort aus auf jedem Gerät mit Internetzugang anzuhören. MP3 hatte 40.000 CDs in eine Datenbank gefüttert, welche die Nutzer nun per Web anhören können. Die RIAA vertritt, dass dies das Urheberrecht verletze, weil die Lieder aus dieser Datenbank stammen und nicht von den Anwendern gekauft wurden. Die RIAA vertritt traditionelle Musikkonzerne. MP3 ist der führende Anbieter von Musikstücken auf dem Web.
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